Energieberatung für WohngebäudeGebäudeenergieberater/in (HWK)

Termine & Anmeldung

Der Kurs für 2025 ist gerade in Planung!
 

Ingrid Lehr-Binder
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Verwaltung (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Fort- und Weiterbildung, Berufsorientierung) - Leitung

Tel. 0721 1600-403
lehr-binder--at--hwk-karlsruhe.de

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Allgemeine Informationen

Mit der Fortbildung zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) können sich Handwerksmeister, Architekten und Ingenieure auf die Anforderungen der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes vorbereiten. Professionelle Energieberatung ist im Neubau und in der Sanierung notwendiger denn je. Nutzen Sie diesen Kurs, um Ihre Beratungskompetenz beim Kunden zu erhöhen und sich neue Kunden zu erschließen. 



Ihr Nutzen

Die Teilnehmer/innen dieser Fortbildung sind nach erfolgreicher Abschlussprüfung in der Lage, unter Einbeziehung der aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfassend auf dem Gebiet des baulichen Wärmeschutzes und der Heizungsanlagentechnik zu beraten und konkret Modernisierungskonzepte unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen im Wohnbestand.



Zielgruppe

Der Lehrgang ist bestimmt für Meister/-innen aus einschlägigen Handwerksberufen wie z. B.:

  • Dachdecker
  • Elektrotechniker
  • Installateure und Heizungsbauer
  • Maurer und Betonbauer
  • Schornsteinfeger
  • Stuckateure
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zimmerer

und für Absolventen eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums in den Fachrichtungen

  • Architektur
  • Hochbau
  • Bauingenieurwesen
  • Technische Gebäudeausrüstung
  • Physik, Bauphysik
  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik
  • andere technische oder naturwissenschafltiche Fachrichtungen mit Ausbildungsschwerpunkt auf einem der genannten Gebiete


Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist ein Abschluss als Meister/in in einem einschlägigen Gewerk, Techniker, Ingenieur oder Architekt. Abweichend kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Setzen Sie sich hierfür bitte mit uns in Verbindung.



Inhalte

  • Bauwerk und Baukonstruktion
  • Bauphysik
  • Technische Anlagen
  • Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung
  • Berechnungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und geltender Normen
  • Modernisierungsplanung
  • Messverfahren


Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Besonderen Rechtsvorschriften der entsprechenden Fortbildungsprüfungen festgelegt.

Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfungen ist nicht durch den Besuch der Weiterbildungsmaßnahme gegeben, sondern muss bei der Handwerkskammer Karlsruhe, Abteilung Fortbildungsprüfungen, separat beantragt werden. Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.





Haus des Handwerks
Handwerkskammer
Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe

Christian Grabenauer
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Fortbildungsprüfung
Begabtenförderung

Tel. 0721 1600-104
grabenauer--at--hwk-karlsruhe.de

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