Energieberatung für WohngebäudeGebäudeenergieberater/in (HWK)
Termine & Anmeldung
Ingrid Lehr-Binder
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Verwaltung (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Fort- und Weiterbildung, Berufsorientierung) - Leitung
lehr-binder--at--hwk-karlsruhe.de
Allgemeine Informationen
Mit der Fortbildung zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) können sich Handwerksmeister, Architekten und Ingenieure auf die Anforderungen der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes vorbereiten. Professionelle Energieberatung ist im Neubau und in der Sanierung notwendiger denn je. Nutzen Sie diesen Kurs, um Ihre Beratungskompetenz beim Kunden zu erhöhen und sich neue Kunden zu erschließen.
Ihr Nutzen
Die Teilnehmer/innen dieser Fortbildung sind nach erfolgreicher Abschlussprüfung in der Lage, unter Einbeziehung der aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfassend auf dem Gebiet des baulichen Wärmeschutzes und der Heizungsanlagentechnik zu beraten und konkret Modernisierungskonzepte unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen im Wohnbestand.
Zielgruppe
Der Lehrgang ist bestimmt für Meister/-innen aus einschlägigen Handwerksberufen wie z. B.:
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Installateure und Heizungsbauer
- Maurer und Betonbauer
- Schornsteinfeger
- Stuckateure
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zimmerer
und für Absolventen eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums in den Fachrichtungen
- Architektur
- Hochbau
- Bauingenieurwesen
- Technische Gebäudeausrüstung
- Physik, Bauphysik
- Maschinenbau
- Elektrotechnik
- andere technische oder naturwissenschafltiche Fachrichtungen mit Ausbildungsschwerpunkt auf einem der genannten Gebiete
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist ein Abschluss als Meister/in in einem einschlägigen Gewerk, Techniker, Ingenieur oder Architekt. Abweichend kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Setzen Sie sich hierfür bitte mit uns in Verbindung.
Inhalte
- Bauwerk und Baukonstruktion
- Bauphysik
- Technische Anlagen
- Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung
- Berechnungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und geltender Normen
- Modernisierungsplanung
- Messverfahren
Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Besonderen Rechtsvorschriften der entsprechenden Fortbildungsprüfungen festgelegt.
Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfungen ist nicht durch den Besuch der Weiterbildungsmaßnahme gegeben, sondern muss bei der Handwerkskammer Karlsruhe, Abteilung Fortbildungsprüfungen, separat beantragt werden. Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Haus des Handwerks
Handwerkskammer
Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Christian Grabenauer
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Fortbildungsprüfung
Begabtenförderung
grabenauer--at--hwk-karlsruhe.de