Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbest-/Asbestzementprodukte. Gemäß TRGS 519, Nr. 2.7, Anlage 4 (Technische Regel für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten von einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Mit diesem zweitägigen Lehrgang erhalten Sie die erforderliche Sachkunde.
Für den Umgang mit Asbest beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt, muss über sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der Lehrgang umfasst den Erwerb der Sachkunde für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten im Freien und in Innenräumen sowie ASI-Arbeiten geringen Umfangs.
Die Lehrgangsinhalte entsprechen den Vorgaben der TRGS 519 Anlage 4c
- Arten, Eigenschaften und Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Konsequenzen bei Verstößen gegen Vorschriften
- Arbeitsgeräte und Materialien, Baustelleneinrichtung, technische Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung
- Abbruch und Sanierungsarbeiten
- Behandlung von Asbestzementprodukten in Innenräumen
- ASI-Arbeiten geringen Umganges