Das perfekte Trainingslager für angehende Meisterinnen und MeisterMeistervorbereitungskurse

Karosserie- und Fahrzeugbau

 Teile I + II

Elektrotechnik

 Teile I - IV

Zahntechnik

 Teile I + II

BWL, Recht, Arbeitspädagogik

 Teile III + IV

Hinweis
Die Aufnahme in eine Meisterschule oder einen Meistervorbereitungskurs beinhaltet nicht die Zulassung zur Meisterprüfung.
Eine Teilnahme an der Prüfung setzt immer einen Zulassungsbescheid zur Meisterprüfung voraus.



Carolin Rastetter
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Fort- und Weiterbildung - Kundenbetreuung

Tel. 0721 1600-430
rastetter--at--hwk-karlsruhe.de

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Caroline Klumpp
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Fort- und Weiterbildung - Kundenbetreuung

Tel. 0721 1600-421 
klumpp--at--hwk-karlsruhe.de

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Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung



 Zur Zulassung und Anmeldung



Zur Meisterprüfung kann zugelassen werden, wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in dem Handwerk bestanden hat, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. 

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist nicht durch den Besuch von Vorbereitungslehrgängen gegeben, sondern muss bei der Handwerkskammer Karlsruhe separat beantragt werden.

Auf der Webseite der Handwerkskammer Karlsruhe finden Sie Informationen und einen Downloadbereich rund um die Zulassung und Anmeldung zu Ihrer Meisterprüfung.
Sollten Sie Fragen zu der Anmeldung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.



Haus des Handwerks
Handwerkskammer
Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe

Janik Klein
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Meisterprüfung

Tel. 0721 1600-144
klein--at--hwk-karlsruhe.de

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Sylvia Frank
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Meisterprüfung

Tel. 0721 1600-145
frank--at--hwk-karlsruhe.de

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Vanessa Hettler
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Meisterprüfung
Fortbildungsprüfung

Tel. 0721 1600-146
hettler--at--hwk-karlsruhe.de

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Aufstiegs-BAföG



 www.aufstiegs-bafoeg.de



Wo kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?
Förderanträge sind an die zuständigen Stellen zu richten. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz.



Wer wird gefördert?
Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.  Informieren Sie sich, denn nicht nur Übung macht den Meister, sondern auch die finanzielle Unterstützung durch das AufstiegsFortbildungsFörderungsgesetz (AFBG).



Aufstiegsbafög







Ihre Vorteile auf einen Blick



Unsere Meistervorbereitungskurse vermitteln Ihnen kompakt und kompetent das Wissen in den Bereichen:

  • Fachpraxis – Teil I
  • Fachtheorie – Teil II
  • Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse – Teil III
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse – Teil IV


Durch die Teile I-IV der Meisterausbildung erlangen Sie umfassendes theoretisches Wissen und praktische Qualifikationen:

  • Sie können anschließend Führungsverantwortung übernehmen,
  • Ihren eigenen Betrieb leiten,
  • Lehrlinge ausbilden,
  • Sie haben die Möglichkeit an der Hochschule zu studieren


Ihr Nutzen: 

  • Die Meisterkurse werden in Modulen angeboten, d. h. Sie müssen nicht gleich alle Teile der Meisterprüfung ablegen sondern erwerben eigenständige Abschlüsse.
  • Sie haben keine Wartezeit nach der Gesellenprüfung.
  • Aufgrund langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie als kompetenter Partner bei der Meistervorbereitung.
  • Dank qualifizierter Dozenten garantieren wir einen praxisnahen Unterricht.
  • Als zertifizierter Träger werden unsere Kurse nach Meister-BAföG gefördert.






Meisterfeier

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