Nach TRGS 519 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4cAuffrischungskurs Asbestzementprodukte: Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten
Termine & Anmeldung
Beratung
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung Unternehmensberatung - Umwelt
Tel. 0721 1600-162
Anmeldung
Geschäftsbereich BildungsakademieFort- und Weiterbildung - Kundenbetreuung
Tel. 0721 1600-421
Allgemeine Informationen
Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Mit der geänderten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) in Bezug auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) müssen Sachkundige ihre Befähigung aktualisieren und neu nachweisen.
Um Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir Ihnen diesen gesetzlich geforderten Fortbildungslehrgang an.
Hinweis
Sachkundenachweise, die z.B. vor dem 1. Juli 2020 erworben wurden, behalten noch bis zum 30. Juni 2026 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht zu reaktivieren, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden!
Nutzen
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest. Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis. Sie erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie verlängern die Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 um weitere 6 Jahre.
Zielgruppe
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4, die Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten wollen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen – aktueller Stand
- TRGS 519 – aktueller Stand
- Asbest unter den gesetzlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
- Überdeckungsverbot
- Reinigen von Asbestzementprodukten
- Behördliche Ausnahmen
- Berufsgenossenschaftliche Information – DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) – Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit den aktuellen Ergänzungen
- Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch