Gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)Auffrischungskurs - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Caroline Klumpp

Geschäftsbereich BildungsakademieFort- und Weiterbildung - Kundenbetreuung

Tel. 0721 1600-421 

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Allgemeine Informationen

Die Elektrotechnik unterliegt einem stetigen Aufwärtstrend. Dementsprechend werden die fachlichen Bestimmungen angepasst. Wir empfehlen deshalb dringend, Ihr fachtechnisches Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen. Um die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, sind regelmäßige Aktualisierung und Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vorgeschrieben. Ein Rhythmus von 3 Jahren ist zu empfehlen. Diese Qualifizierungen informieren über Anpassungen und Änderungen in den Normen und Regelwerken und geben außerdem Hinweise auf neue Verfahren und Techniken.



Hinweis

Die Freischaltung, Absicherung und Feststellung der ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen der vom Kunden zugeführten elektrischen Einspeisung, sowie das Erweitern und Neuinstallieren von elektrischen Anlagen muss jedoch von einer entsprechend autorisierten Elektrofachkraft erfolgen und ist auch nach bestandener Prüfung für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht zulässig.



Ihr Nutzen

Mit der Nachschulung erhalten Sie die geforderte Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und verlängern hierdurch die Gültigkeit Ihres Zertifikats „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“.

Wir erinnern Sie an Ihre Auffrischungsseminare, damit Sie auf dem Stand der Technik bleiben!



Zugangsvoraussetzungen

Zertifikatsinhaber "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".

 Bitte beachten Sie, dass keine Rot-Grün-Schwäche vorliegen darf.



Inhalte

  • Erfahrungsaustausch und Behandlung von Praxisproblemen
  • Neue VDE-Vorschriften
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Unterweisungen / Übungen für die Praxis
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung