Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 c Grundkurs Asbestzementprodukte: Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten

Allgemeine Informationen

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbest-/Asbestzementprodukte. Gemäß TRGS 519, Nr. 2.7, Anlage 4 (Technische Regel für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten von einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Mit diesem zweitägigen Lehrgang erhalten Sie die erforderliche Sachkunde.



Hinweis

Sachkundenachweise, die z.B. vor dem 1. Juli 2020 erworben wurden, behalten noch bis zum 30. Juni 2026 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht reaktivierbar, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden!



Nutzen

Mit der Teilnahme und dem Bestehen der Prüfung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen an einen Sachkundigen für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs – und haben die Gewissheit, bestens auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet zu sein und Gesundheitsgefahren durch fest gebundene Asbestprodukte bei ASI-Arbeiten auszuschließen.



Zielgruppe

Dieser Lehrgang wendet sich vor allem an Handwerksbetriebe, die mit Platten, Rohren und anderen Produkten aus Asbestzement konfrontiert sind (z.B. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten).



Inhalte

  • Arten, Eigenschaften und Verwendung
  • Gesundheitsrisiken, Schutzmaßnahmen
  • Konsequenz Vorschriftsverstoß
  • Geräte und Materialien
  • Durchführung von Sanierungsarbeiten
  • Behandlung von Asbestzementprodukten in Innenräumen
  • Entsorgung asbesthaltiger Abfälle


Fachkursförderung

Für diesen Lehrgang ist eine Fachkursförderung durch die Europäische Union und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich.

Weitere Infos: www.bia-karlsruhe.de/esf

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