Grundsätzlich kann nur eine Art der Förderung für Ihr Seminar beantragt werden!Fördermöglichkeiten - Weiterbildung
Fachkursförderung aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF)
Der Zuschuss beträgt in der Regel 30% der Teilnahmegebühr.
Zuschuss von 70% der Teilnahmegebühr:
- Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- Teilnehmende ohne Berufsabschluss.
Bitte füllen Sie alle unten aufgeführten Dokumente vollständig aus und senden diese per E-Mail an Ihre Kundenbetreuung.
Die Kurse mit Fachkursförderung sind mit diesen Logos gekennzeichnet:
Ingrid Lehr-Binder
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Verwaltung (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Fort- und Weiterbildung, Berufsorientierung) - Leitung
lehr-binder--at--hwk-karlsruhe.de
Carolin Rastetter
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Fort- und Weiterbildung - Kundenbetreuung
rastetter--at--hwk-karlsruhe.de
Danuta Urbanek
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Schweißtechnische Lehranstalt - Verwaltung
urbanek--at--hwk-karlsruhe.de
Maria Perez
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Organisationsassistenz
perez--at--hwk-karlsruhe.de
Aufstiegs-BAföG
Wo kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?
Förderanträge sind an die zuständigen Stellen zu richten. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz.
Wer wird gefördert?
Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Informieren Sie sich, denn nicht nur Übung macht den Meister, sondern auch die finanzielle Unterstützung durch das AufstiegsFortbildungsFörderungsgesetz (AFBG).
www.aufstiegs-bafoeg.de
Ingrid Lehr-Binder
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Verwaltung (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Fort- und Weiterbildung, Berufsorientierung) - Leitung
lehr-binder--at--hwk-karlsruhe.de
Carolin Rastetter
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Fort- und Weiterbildung - Kundenbetreuung
rastetter--at--hwk-karlsruhe.de
Begabtenförderung
Dieses Förderprogramm soll begabte junge Berufstätige, die zu überdurchschnittlichen beruflichen Leistungen bereit sind, unterstützen, ihre praktischen, intellektuellen und kreativen Fähigkeiten im Beruf voll zu entfalten.
Es richtet sich an Absolventen (jünger als 25 Jahre) einer Berufsausbildung, die ihre Abschluss- oder Gesellenprüfung mit einer Gesamtnote besser als „gut“ (bis 1,9) bestanden oder die an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben und für das Förderprogramm ausgewählt werden.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie sich um ein Stipendium bewerben können!
Christian Grabenauer
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Fortbildungsprüfung
Begabtenförderung
grabenauer--at--hwk-karlsruhe.de
Bildungsgutschein
Den Bildungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos sind oder Ihnen ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit droht. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft, ob Sie das Angebot nutzen können. Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Sie müssen den Gutschein einlösen, solange er gültig ist. Ansonsten verfällt er.
Bundesagentur für Arbeit
Danuta Urbanek
Geschäftsbereich Bildungsakademie
Schweißtechnische Lehranstalt - Verwaltung
urbanek--at--hwk-karlsruhe.de
Förderung durch öffentliche Träger
Die Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe führt verschiedene Lehrgänge durch, die entweder durch sogenannte „Bildungsgutscheine“ oder direkte Übernahme der Lehrgangskosten finanziert werden können. Da zu dieser Finanzierungsform oftmals individuelle Voraussetzungen gegeben sind, bitten wir Sie, sich jeweils direkt mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Betreuer der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Landesversicherungsanstalt (LVA) Berufsgenossenschaften in Verbindung zu setzen. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert ist. Die Bildungsakademie wurde als zertifizierter Weiterbildungsträger anerkannt und ist somit für die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach AZAV zugelassen.