Lehrgang Internationaler Schweißfachmann, DVS-IIW 1170, Teil 2

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 1.540,00 €

förderfähig

Unterricht

01.03.2025 - 21.03.2025

Fr.,15.00- 20.30 Uhr, Sa., 08.00 - 15.30. Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 60 UE (à 50 Minuten)

Anmeldeschluss

01.03.2025

Lehrgangsort

Hertzstr. 177

76187 Karlsruhe

Kontakt

Danuta Urbanek

Tel. 0721 1600-433

urbanek--at--hwk-karlsruhe.de

Servicezeiten

Mo. - Do. 07:30 - 17:30 Uhr
Fr. 07:30 - 16:00 Uhr

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 315798-0

Teil 2 des Schweißfachmann-Lehrgangs: Praxis verstehen, Theorie anwenden - 60 UE

In diesem Modul lernen Sie die vier zentralen Handschweißverfahren – Lichtbogen-, WIG-, MAG- und Autogenschweißen – umfassend kennen. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht auf der perfekten Ausführung, sondern darauf, ein tiefes Verständnis für die Abläufe, Besonderheiten und potenziellen Fehlerquellen der verschiedenen Schweißtechniken zu entwickeln.

Durch eine ausgewogene Kombination aus Theorie und Praxis bekommen Sie das notwendige Rüstzeug, um die Qualität und Sicherheit der Schweißarbeiten kompetent beurteilen zu können. So erwerben Sie das Wissen, das Sie später in der Planung, Überwachung und Optimierung von Schweißprozessen gezielt einsetzen können.

Dozent

Ralf Beinert

Förderung

Für diesen Kurs kann Fachkursförderung beantragt ODER ein Bildungsgutschein nach AZAV eingelöst werden:

1) Für diesen Lehrgang ist eine Fachkursförderung durch die Europäische Union und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie den Fragebogen dazu vollständig ausfüllen. Der Zuschuss beträgt in der Regel 30% der Teilnahmegebühr. Teilnehmende ab dem 55. Lebensjahr und Teilnehmende ohne Berufsabschluss erhalten einen Zuschuss von 70% der Teilnahmegebühr. Voraussetzung ist jeweils Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg.
Weitere Infos unter: www.bia-karlsruhe.de/esf

ODER

2) Den Bildungsgutschein nach AZAV können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos sind oder Ihnen ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit droht. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft, ob Sie das Angebot nutzen können. Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Sie müssen den Gutschein einlösen, solange er gültig ist. Ansonsten verfällt er.
Weitere Infos unter: www.bia-karlsruhe.de/bildungsgutschein

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Förderung und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten.

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